Digitale Kanzlei · Rechtsanwalt in Hamburg
Kanzlei Koepcke steht für persönliche Beratung, juristische Sorgfalt und schnelle Reaktionszeiten – digital und papierlos: per Video, Telefon und E-Mail, bundesweit. Ob Kündigung, Aufhebungsvertrag oder arbeitsrechtlicher Konflikt – ich bin für Sie da. Daneben berate ich Sie im Erbrecht, Familienrecht sowie im allgemeinen Zivilrecht.
Oder rufen Sie direkt an: 040 36 93 77 07
Rechtsgebiete
Gekündigt worden oder ein Aufhebungsvertrag auf dem Tisch? Ich prüfe Ihre Lage und hole das Beste für Sie heraus – für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Streit ums Erbe oder Fragen zu Testament und Pflichtteil? Ich sorge für klare Verhältnisse – im Vorfeld wie im Konflikt.
Trennung, Scheidung oder Streit um Unterhalt und Sorgerecht? Ich vertrete Ihre Interessen mit Augenmaß.
Offene Forderung, fehlerhafter Vertrag oder Schadensersatz? Ich setze Ihre Ansprüche durch – oder wehre unberechtigte ab.
Warum Kanzlei Koepcke
Sie sprechen immer direkt mit mir – nicht mit wechselnden Mitarbeitern oder einer Zentrale. Ihr Fall bleibt in einer Hand.
Gerade nach einer Kündigung zählt jeder Tag. Auf Ihre Anfrage melde ich mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Ihre Unterlagen genügen als Foto oder Scan, Ihre Akte führe ich digital. Beratung per Video, Telefon und E-Mail – ohne Anfahrt, ohne Wartezimmer, bundesweit.
Ich bewerte nicht nur die Rechtslage, sondern auch die wirtschaftlichen Folgen einer Entscheidung – damit sich ein Vorgehen für Sie am Ende auch rechnet.
Die Kanzlei
Ich bin Rechtsanwalt in Hamburg und führe die Kanzlei Koepcke als Einzelkanzlei. Mein Schwerpunkt liegt im Arbeitsrecht, daneben berate und vertrete ich im Erb-, Familien- und Zivilrecht.
Ein rechtliches Problem ist für die Betroffenen selten nur eine juristische Frage – es bringt meist auch Unsicherheit mit sich. Deshalb nehme ich mir Zeit, erkläre Ihnen verständlich, woran Sie sind, und arbeite gewissenhaft und zuverlässig in Ihrem Interesse – ob Arbeitnehmer oder Arbeitgeber. Bei mir haben Sie einen festen Ansprechpartner, der Ihr Anliegen ernst nimmt und persönlich begleitet.
Ablauf
Sie schildern mir Ihr Anliegen über das Kontaktformular, per E-Mail oder telefonisch – Unterlagen genügen als Foto oder Scan. Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden.
Per Video oder Telefon klären wir Ihre Situation, die rechtlichen Optionen und das sinnvolle weitere Vorgehen – auf Wunsch auch in einem persönlichen Termin.
Ich übernehme die außergerichtliche Korrespondenz und – wenn nötig – die Vertretung vor Gericht. Stets mit Blick auf Recht und Wirtschaftlichkeit.
Kosten
Über Kosten sollte von Anfang an offen gesprochen werden. Eine kostenlose Beratung biete ich nicht an – meine Erstberatung ist kostenpflichtig. Dafür wissen Sie von Beginn an, woran Sie sind, und ich sage Ihnen ehrlich, ob sich ein Vorgehen für Sie lohnt.
Meine Vergütung richtet sich nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz. Im Arbeitsrecht bemisst sich der Gegenstandswert am Bruttogehalt – eine Kündigung etwa mit dem dreifachen Monatsgehalt. Die zu erwartenden Kosten bespreche ich vorab transparent mit Ihnen.
Wichtig zu wissen: Im arbeitsgerichtlichen Verfahren trägt in der ersten Instanz jede Seite ihre Anwaltskosten selbst – unabhängig vom Ausgang (§ 12a ArbGG). Das beziehe ich von Anfang an in meine Einschätzung ein.
Sind Sie rechtsschutzversichert, übernimmt Ihre Versicherung in der Regel die Kosten. Die Korrespondenz mit der Versicherung übernehme ich für Sie und kläre die Deckung vorab.
Wichtig nach einer Kündigung
Nach Erhalt einer Kündigung haben Sie nur drei Wochen Zeit, dagegen Klage zu erheben. Versäumen Sie diese Frist, gilt die Kündigung als wirksam – selbst wenn sie rechtswidrig war. Und unterschreiben Sie keinen Aufhebungsvertrag, bevor Sie ihn haben prüfen lassen; oft lassen sich bessere Konditionen erreichen.
Warten Sie nicht. Nehmen Sie jetzt Kontakt auf oder rufen Sie an: 040 36 93 77 07.
Weder Aufhebungsvertrag noch „Bestätigungen" mit Zusätzen – erst prüfen lassen.
Wann kam die Kündigung an? Ab diesem Tag läuft die Drei-Wochen-Frist.
Innerhalb von drei Tagen bei der Agentur für Arbeit – sonst droht eine Sperrzeit.
Arbeitsvertrag, Kündigung, letzte Gehaltsabrechnungen – ein Foto oder Scan genügt.
Drei Wochen für die Kündigungsschutzklage – danach ist die Kündigung kaum noch angreifbar.
Je früher, desto größer der Verhandlungsspielraum – etwa bei der Abfindung.
Abfindungsrechner
Einen automatischen Anspruch auf eine Abfindung gibt es nur in Ausnahmefällen – in der Praxis werden Abfindungen aber sehr häufig verhandelt. Die übliche Faustformel: ein halbes Bruttomonatsgehalt pro Beschäftigungsjahr. Verschaffen Sie sich eine erste Orientierung.
Unverbindliche Orientierung, keine Rechtsberatung: Ob und in welcher Höhe eine Abfindung durchsetzbar ist, hängt vom Einzelfall ab – etwa von den Erfolgsaussichten einer Kündigungsschutzklage, der Betriebsgröße und der Verhandlungsposition. Abfindungen sind sozialversicherungsfrei, aber einkommensteuerpflichtig; die sogenannte Fünftelregelung kann die Steuerlast mildern.
Häufige Fragen
Kontakt
Ich melde mich in der Regel innerhalb von 24 Stunden bei Ihnen. Die Beratung erfolgt per Video, Telefon und E-Mail – bundesweit. Bitte haben Sie Verständnis, dass ich keine kostenlose Erstberatung anbiete.